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AGB's der iRobotics AG

I. 

 
1 Anwendungsbereich

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Grundzüge der Vertriebspartnerschaft zwischen iRobotics AG, CH-4803 Vordemwald (nachstehend "Lieferant") und ihren Vertriebspartnern sowie die Liefer-und Leistungsbedingungen des Lieferanten gegenüber den Vertriebspartnern.

II.

 


2 Grundzüge der Vertriebspartnerschaft

2.1 Der Vertriebspartner ist als selbständiger Vertriebspartner tätig und vermittelt den Verkauf des Vertragsgegenstandes.

2.2 Der Vertrag begrenzt nicht das Recht des Vertriebspartners, andere Produkte zu kaufen oder zu verkaufen. Der Vertriebspartner ist nicht verpflichtet, den vom Vertrag erfassten Vertragsgegenstand vorzugsweise zu vermarkten oder zu vertreiben.

2.3 Der Vertriebspartner ist in der Festsetzung der Wiederverkaufspreise frei. Allfällige Preisempfehlungen seitens des Lieferanten werden durch den Vertriebspartner zur Kenntnis genommen und sind als solche unverbindlich.

2.4 Der Vertriebspartner verpflichtet sich, den Vertragsgegenstand in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein aktiv an Endkunden zu vermarkten und zu verkaufen.

2.5 Der Vertriebspartner verpflichtet sich, ausserhalb der Schweiz und des Fürstentum Liechtenstein keinen aktiven Verkauf zu betreiben. Jedoch sind passive Verkäufe an Endkunden und Händler ausserhalb des Vertragsgebietes zulässig.

2.6 Der Verkauf des Vertragsgegenstandes im Internet ist nach vorheriger Information desLieferanten möglich. Voraussetzung dafür ist eine während den Büro-Öffnungszeiten zur Verfügung stehende telefonische Beratung sowie das Vorhandensein eines Showrooms, wo sich interessierte Kunden die Produkte vor Ort ansehen können.

III.

 
3 Allgemeine Liefer-und Leistungsbestimmungen

3.1 Der Lieferant verpflichtet sich, dem Vertriebshändler die durch den Vertriebshändler mittels rechtswirksamer Bestellung nachgefragten Waren liefern und der Vertriebshändler verpflichtet sich, die ordnungsgemäss gelieferten Waren anzunehmen.

3.2 Die vom Vertriebspartner unterzeichnete Bestellung ist bindend, bei Bestellungen durch das Internet ist die Absendung der Bestellung bindend.

3.3 Sämtliche in Anwendung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeführten Lieferungen an Vertriebspartner stellen separate Lieferverträge dar, unter Einschluss dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3.4 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist Erfüllungsort des Lieferanten dessen Ge­schäftssitz.

3.5 Die auf Katalogen, Merkblättern und Flyern gegebenen Informationen sind freibleibend, soweit sie durch den Lieferanten nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Dies gilt insbesondere für den Fall von Änderungen und Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen. Geringe Abweichungen von solchen produktbeschreibenden Angaben gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung von Verträgen, sofern sie für den Vertriebspartner nicht unzumutbar sind. 
Der Lieferant lehnt jegliche Verantwortung für eventuelle Fehler oder Ungenauigkeiten in Verbindung mit den genannten Abbildungen, Schemen, Erklärungen, usw. in den erwähnten Katalogen, Merkblättern und Flyern ab. 

 

4 Angebot und Lieferumfang

4.1 Angebote des Lieferanten sind freibleibend. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-und Massangaben sind nur Annäherungswerte, soweit sie durch den Lieferanten nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Stellt der Lieferant dem Vertriebspartner Zeichnungen oder technische Unterlagen über die zu liefernde Ware zur Verfügung, so bleiben diese Eigentum des Lieferanten. 

4.2 Konstruktions-und Formänderungen der Ware bleiben vorbehalten, soweit der Liefergegenstand dadurch nicht erheblich geändert und/oder der Verwendungszweck nicht eingeschränkt wird und die Änderungen für den Vertriebspartner zumutbar sind.

 

5 Preise / Zahlungsbedingungen

5.1 Die auf der Internetseite, in Katalogen, Merkblättern und auf Flyern ersichtlichen Preisangaben sind ausschliesslich in Schweizer Franken ausgestellt, einschliesslich Mehrwertsteuer und vorgezogener Recyclinggebühr ("vRG"), wenn nichts anderes erwähnt ist. Nicht inbegriffen sind entstehende Bearbeitungsgebühren sowie allenfalls Zoll-und Versandkosten. Diese werden gesondert verrechnet. Die Bezahlung sämtli­cher Bestellungen wird ausschliesslich in Schweizer Franken entgegengenommen. 

5.2 Der Lieferant behält sich das Recht vor, seine Preise jederzeit zu ändern. Für die vom Vertragshändler bestellten Produkte gelten jedoch immer die zum Bestelldatum gültigen und auf der Auftragsbestätigung angegebenen Preise 

5.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich ohne Installation oder sonstigen Nebenleistungen. Die Lieferung erfolgt in handelsüblicher Verpackung; erforderliche Sonderverpa­ckungen (z.B. seemässige Verpackungen) gehen zu Lasten des Vertragshändlers. Der Lieferant ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Rechnung des Vertrags­händlers zu versichern. 

5.4 Zahlungen für Bestellungen auf Rechnung sind innerhalb von 30 Tagen zu leisten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. 

5.5 Gerät der Vertragshändler mit der Zahlung in Verzug, berechnet der Liederant vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte Verzugszinsen in Höhe von 5%. 

 

6 Versand-und Portokosten

6.1 Es gilt, sofern nichts anderes vereinbart, folgende Kleinmengenzuschlags-Regelung:

(a) iRobot-Geräte, -Zubehör und –Ersatzteile, Robomow-Geräte und -Zubehör sowie alle nicht hier speziell erwähnten Produkte:

Einkaufswert exkl. MwSt. bis CHF 500.--: CHF 13.95 exkl. MwSt.
Einkaufswert exkl. MwSt. über CHF 500.--: kein Kleinmengenzuschlag

7 Eigentumsvorbehalt und Sicherheiten


7.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Vertriebspartner Eigentum des Verkäufers. 

(a) Der Vertriebspartner hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren gegen die üblichen Risiken auf seine Kosten angemessen zu versichern und sie sorgfältig zu behandeln. 

(b) Der Vertriebspartner darf die Ware im regulären Geschäftsverkehr weiter veräussern, tritt jedoch hiermit die ihm daraus gegen seine Abnehmer zustehenden Forderungen bis zur Höhe der ausstehenden Forderungen des Lieferanten sicherungshalber an den Lieferanten ab. 

(c) Der Vertriebspartner ist verpflichtet, Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren und auf die abgetretenen Forderungen unverzüglich anzuzeigen. 

(d) Sofern Wartungs-und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Vertriebspartner diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

7.2 Werden dem Lieferanten Tatsachen bekannt, die begründete Zweifel an der Zahlungs­fähigkeit des Vertriebspartners entstehen lassen, so ist der Lieferant berechtigt, angemessene Sicherheiten für die Lieferung von Waren bzw. bereits gelieferte Waren zu verlangen. Stellt der Vertriebspartner innert angemessener Frist diese Sicherheiten nicht, so ist der Lieferant berechtigt, den Abschluss des Liefervertrags zu verweigern bzw. von diesen zurückzutreten. 
 

8 Verfügbarkeitsvorbehalt

8.1 Falls ein Artikel nicht mehr verfügbar ist oder aus rechtlichen oder anderen Gründen nicht mehr geliefert werden kann, behält sich der Lieferant vor, unter Erstattung der dem Vertriebspartner entstandenen Kosten vom Kaufvertrag zurückzutreten. Ein Anspruch des Vertriebspartners auf Lieferung des Artikels besteht nicht.

9 Gewährleistung

9.1 Vorbehältlich abweichender Gewährleistungsbedingungen des Herstellers erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf Schäden, die entstanden sind infolge normaler Abnutzung, mangelhafter Einbau-und Montagearbeiten oder fehlerhafter Inbetriebsetzung soweit vom Lieferanten nicht verschuldet, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder Wartung, nicht sachgemässer Beanspruchung sowie Nichtbeachtung der Montage-und Bedienungsanleitung und der einschlägigen Normen. Die Gewährleistung erstreckt sich insbesondere nicht auf die Abnutzung von Verschleissteilen. Verschleissteile sind alle sich drehenden Teile, alle Antriebsteile und Werkzeuge.

9.2 Vorbehältlich einer abweichenden Regelung beträgt die Dauer der Gewährleistung für die Mangelfreiheit der Vertragswaren durch den Lieferanten zwei (2) Jahre auf Geräte sowie sechs (6) Monate auf Batterien, Akku und Zubehör (ein (1) Jahr auf iRobot Batterien und Akkus).

9.3 Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, ist der Lieferant nach seiner Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand auszubessern oder neu zu liefern.

9.4 Der Lieferant übernimmt keine Haftung für sämtliche Arten von Schäden des Ver­triebspartners, die infolge Mangelhaftigkeit der Vertragswaren entstehen. Soweit der Lieferant die Mangelhaftigkeit arglistig verschwiegen hat, stehen dem Vertriebspartner die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.

9.5 Führt der Vertriebspartner im Auftrag des Endkunden im Rahmen der Gewährleistungsbedingungen des Herstellers und/oder des Lieferanten unsachgemässe Reparaturen durch oder verwendet er dazu nicht autorisierte Einzel-oder Ersatzteile oder lässt er Reparaturen in einer vom Lieferanten nicht autorisierten Werkstatt durchführen, lehnt der Lieferant jegliche Haftung ab.

10 Lieferzeit

10.1 Lieferfristen und -termine gelten als nur annähernd vereinbart, es sei denn, dass der Lieferant eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich gegeben hat. 

10.2 Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, Unruhen, behördlichen Massnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen unserer Lieferanten und sonstigen unvorhersehbaren, unabwendbaren und schwerwiegenden Ereignissen für die Dauer der Störung. Der Lieferant ist verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und seine Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen 

 

11 Haftung

11.1 Für andere als durch die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstandene unmittelbare Schäden haftet der Lieferant lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den Lieferanten oder eines Erfüllungsgehilfen des Lieferanten beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadenersatz ist ausgeschlossen.


IV.

 

12 Gerichtsstand / Anwendbares Recht / Streitfälle

12.1 Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten welche im Zusammenhang mit oder einem in Anwendung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Vertrag entstehen, ist Vordemwald. 

12.2 Es gilt schweizerisches Recht, unter Ausschluss der Bestimmungen des Wiener Kaufrechtes (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über internationalen Warenkauf, abgeschlossen in Wien am 11.4.1980) und des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht. 

 

13 Schlussbestimmungen / sonstige Vereinbarungen

13.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

Weitere Hilfestellung erhalten Sie unter:

iRobotics AG 
Däntschgass 2 
4803 Vordemwald 

Telefon: +41 62 746 06 74 
Fax: +41 62 746 06 75

www.iRobotics.ch
info@iRobotics.ch

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